Nach Absprache.
Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort sind schon ab 3 Teilnehmern möglich.
Kommt es in einem Betrieb zu einem Unfall und es entsteht z. B. ein Brand, müssen die Personen in den betroffenen Gebäuden schnell und sicher evakuiert werden. Die notwendigen Kenntnisse vermitteln wir mit einer entsprechenden Qualifizierung. Evakuierungshelfer erhalten damit eine fundierte Einführung in ihre Aufgaben.
Evakuierungshelfer lernen in der Schulung in Angst- oder Paniksituationen souverän und gelassen zu reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch eine umfangreiche Erste-Hilfe-Schulung, die wir ebenfalls durchführen können.
Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer auf dem Firmengelände gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen. Dabei richtet sich die Anzahl der vorgeschriebenen Evakuierungshelfer nach der Personalzahl und nach den besonderen Gefahren im Unternehmen.
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