Wir können über die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK) abrechnen – dadurch haben Sie keine Kosten für Ihren Kurs!
Sollte die BG/UK die Kurskosten nicht übernehmen, können Ihre Mitarbeiter auch als Selbstzahler teilnehmen. Wir machen Ihnen ein passendes Angebot. Bei entsprechender Teilnehmerzahl sind auch Rabatte möglich.
Betriebe sind dazu verpflichtet, betriebliche Ersthelfer (entsprechend der Mitarbeiterzahl) einzusetzen.
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer kann über BG/UK vollständig abgerechnet werden. Die VITA-GUARD RETTUNGSSCHULE ist als ermächtigte Ausbildungsstätte der Berufsgenossenschaften tätig.
Sie wurden mit der Aufgabe betraut, Ersthelfer in Ihrem Betrieb zu werden? Bei uns erwartet Sie ein praxisorientierter und unterhaltsamer Kurs, welcher die wichtigsten Kompetenzen vermittelt.
Beim Ausbildungsort sind wir flexibel: Sie können zu uns kommen oder wir kommen zu Ihnen in den Betrieb – so wie es für Sie optimal passt.
Bitte beachten: Für die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft wird ein passendes Formular benötigt. Das Standardformular finden Sie hier bei uns als PDF:
Jedoch werden in einigen Branchen andere Formulare verwendet. Bei Fragen dazu helfen wir gerne weiter.
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