Kursbescheinigung weg? Kein Problem! Bitte füllen Sie unser Anfrageformular mit ihren aktuellen Daten aus und schicken es uns zu.
Ohne vollständige Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich!
Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist wegen des erforderlichen Zeitaufwandes kostenpflichtig. Für die Ersatzbescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 24,74 Euro erhoben.
Bitte prüfen Sie, ob Sie wirklich bei uns (VITA-GUARD-RETTUNGSSCHULE) Ihren Kurs gemacht haben. Sollten Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen, obwohl Sie nicht bei uns im Kurs waren, erstatten wir Ihnen die Bearbeitungsgebür (24,74 €) nicht zurück. Hierbei handelt es sich um die Bearbeitungsgebür für den ensteheneden Aufwand. Wenn Sie Ihren Kurs bei uns gemacht haben, senden wir Ihnen nach Prüfung die Erstazbescheinigung auf dem Postweg zu.
Bis zum Jahre 2015 gab es den eintägigen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“, der für die Führerscheinklassen Auto, Roller und Motorrad ausreichend war. Mit der Novellierung der Erste-Hilfe-Richtlinien der DGUV, und der kurz darauf geänderten Fahrerlaubnisverordnung (zum 01.07.2015) wurde festgelegt, dass die Kursbescheinigungen „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ nur noch bis zum 21.10.2017 für einen Führerscheinantrag verwendet werden können. Das bedeutet: Wenn Sie vor 2016 einen eintägigen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, war dies sehr wahrscheinlich ein Kurs in „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“. Eine Ersatzbescheinigung hierfür stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne aus, jedoch können Sie diese nicht (mehr) für einen Führerscheinantrag verwenden.
Unsere Datenschutzhinweise geben Ihnen einen Überblick über unsere Erhebung und Verarbeitung deiner Daten.
© 2023 VITA-GUARD RETTUNGSSCHULE. Built using WordPress and EmpowerWP Theme.