Bis 7 Teilnehmer:
95 € / Person
Ab 8 Teilnehmer:
85 € / Person
Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort sind schon ab 3 Teilnehmern möglich.
Teilen Sie uns Ihren Wunschtermin mit!
2,5 – 3 Std.
Die DGUV I 205-023 fordert von Ihnen als Arbeitgeber, dass Sie eine ausreichende Anzahl Ihrer Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ernennen. Aber wie viele sind ausreichend? Dies ergibt sich zunächst aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. In der Regel gilt ein Anteil von 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (z.B. bei Büronutzung) als ausreichend. Jedoch sollten Sie bei der Anzahl Ihrer Brandschutzhelfer Faktoren wie den Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigen, um zu gewährleisten, dass Sie die geforderten 5% zu jedem Zeitpunkt erfüllen können. Nicht nur die Abwesenheit einzelner Angestellter kann den Bedarf an tatsächlich ausgebildeten Brandschutzhelfern erhöhen. Birgt Ihr Betrieb ein erhöhtes Gefahrenpotential, müssen Sie handeln und entsprechend Ihrer Bedürfnisse weitere Brandschutzhelfer ausbilden.
Ziel dieser Ausbildung ist es, Ihre Mitarbeiter für den vorbeugenden Brandschutz zu sensibilisieren und dadurch die Wahrscheinlichkeit eines Brandes zu minimieren. Zudem lernen Ihre Angestellten Feuerlöschgeräte sicher zu bedienen und Entstehungsbrände effektiv zu bekämpfen ohne sich selbst zu gefährden. Darüber hinaus ist es die Aufgabe eines Brandschutzhelfers bei der Evakuierung von Mitarbeitern, Besuchern, betriebsfremden Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zu unterstützen. Ganz besonders Betreuungseinrichtungen für Kinder, Krankenhäuser und Altenheime stellen hinsichtlich der Evakuierung eine besondere Herausforderung dar. Wir zeigen Ihnen worauf es schwerpunktmäßig (z.B. bei Kindern) ankommt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die DGUV I 205-023 eine Wiederholung der Ausbildung in Form einer Fortbildung alle drei bis fünf Jahre vorsieht. Treten betriebliche Veränderungen ein, ist das Personal auch vor dieser Frist zu schulen. Unter Veränderungen sind u.a. Änderungen der Brandschutzordnung, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter, Brandereignisse im Betrieb oder betriebliche Umstrukturierungen, aus denen neue Brandgefährdung einhergehen, zu verstehen.
Die VITA-GUARD-RETTUNGSSCHULE bildet Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern nach DGUV I 205-023 aus und bildet sie in regelmäßigen Abständen fort.
In der Theorie
In der Praxis
Die aufgeführten Punkte können nach Absprache mit dem Auftraggeber, entsprechend den Gegebenheiten des Betriebes angepasst und ergänzt werden.
Infos zur Brandschutzhelferschulung
Aus Sicherheitsgründen wird den Teilnehmern empfohlen, bequeme und schwer brennbare Kleidung (Kleidung aus Baumwolle, keine Synthetik) sowie festes Schuhwerk zu tragen. Da jeder Teilnehmer ein Zertifikat erhält, benötigen wir für die Beurkundung einen gültigen Lichtbildausweis.
Bei der Buchung einer In-House-Schulung sollte für die praktische Übung eine freie Außenfläche von circa 8 x 8 Metern auf einem Privatgrundstück vorhanden sein. Für die praktischen Übungen wird ein Fire-Trainer verwendet, welcher ausschließlich mit Gas betrieben wird. Dadurch entsteht eine saubere und vollständige Verbrennung. Dies ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch für die Gesundheit der Teilnehmer völlig unbedenklich. Aus den selben Gründen werden für die Ausbildung wasserbetriebene Feuerlöscher verwendet, sodass nach der Ausbildung lediglich eine Wasserpfütze zurück bleibt.
Preise
Bis 7 Teilnehmer:
95 € / Person
Ab 8 Teilnehmer:
85 € / Person
© 2023 VITA-GUARD RETTUNGSSCHULE. Built using WordPress and EmpowerWP Theme.