Werden Sie Ausbilder für Erste Hilfe, anerkannt von Berufsgenossenschaft (BG) und Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Erneuern Sie Ihre Lehrberechtigung innerhalb der 3-Jahres-Frist, damit Sie auch weiterhin ausbilden dürfen.
5-tägige Sanitätsausbildung für die sanitätsdienstliche Betreuung, Basis-Qualifikation für Erste Hilfe Ausbilder.
In der Sehtester-Ausbildung lernen Sie alle wichtigen Punkte um fach- und sachgerecht den Führerschein-Sehtest nach §67FeV durchzuführen.
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